Bei Heizestrichen sind in Türdurchgängen in der Regel Bewegungsfugen anzuordnen. Innerhalb einer Heizfläche mit unterschiedlich beheizten Heizkreisen (keine Randzonen) sind in der Regel zwischen diesen auch Bewegungsfugen anzuordnen.<br><br>Werden in Heizestrichen Scheinfugen in Türlaibungen und Türdurchgängen angeordnet und diese als Fu- gen auch in Stein- oder Keramikbelägen übernommen, sollten diese Scheinfugen nicht geschlossen wer- den.<br><br>Bei der Festlegung von Fugenabständen, Fugenbreite und Estrichfeldgrößen sind die Art des Bindemittels, der vorgesehene Bodenbelag, die Geometrie der Fläche und die Beanspruchung durch Nutzlasten und Temperaturänderung zu berücksichtigen. Bei Heizestrichen, die zur Aufnahme von Stein- oder kerami- schen Belägen vorgesehen sind, müssen außerdem die unterschiedlichen thermischen Ausdehnungs- koeffizienten von Estrich und Bodenbelag und die Raumtemperaturbegrenzung bei der Planung und Aus- führung mit einbezogen werden.<br><br>Bei der Anordnung der Fugen sind die allgemeinen Regeln der Technik und die technischen Informationen und Merkblätter der Fachverbände zu berücksichtigen. ...
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